Nicht nur für Hundemenschen: Wissenswertes zu Urheberrecht, Bildrechten und Co.
Je länger ich vor dem Text sitze, den ich vor zwei Tagen geschrieben und abgespeichert habe, desto mehr überkommt mich der Eindruck, dass er nach »beleidigter Leberwurst« klingt. In diesem Text, der in kaum mehr als zehn Minuten in die Tastatur gehämmert worden ist, geht es um eine private Auseinandersetzung. Eine, die wenn man es genau nimmt, hier gar nichts zu suchen hat. Seine Berechtigung hätte der Text allein durch zwei Umstände: erstens, weil jene Auseinandersetzung eine weitere Border Collie Züchterin betrifft, und zweitens, weil die Frage nach dem Copyright – was man darf und was nicht – wohl jeden betrifft, der sich im Internet bewegt. Es wäre also vielleicht gar nicht uninteressant, das alles an dieser Stelle öffentlich auszubreiten – mich selbst zu rechtfertigen und klarzustellen, dass mein Urheberrecht mißachtet worden ist. Allein: mein Ding ist das nicht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ich mich im Recht befinde.
Ich beschränke mich stattdessen also darauf, einige Fakten zusammenzutragen – Rechtliches, das auch für Hundemenschen von Interesse ist –, und lasse den besagten Text in der Schublade liegen. Das ändert zwar nichts an der Ausgangssituation – und ganz sicher auch nichts an dem Gefühl, von jemandem betrogen worden zu sein –, aber es verschafft vielleicht auch denjenigen Klarheit, die noch immer denken, dass man sich im World Wide Web einfach alles leisten darf.
Ich habe ein Bild oder eine Grafik in der Bildersuche gefunden – darf ich das einfach so verwenden?
Grundsätzlich dürfen Bilder, die beispielsweise über die Google-Bildersuche gefunden werden können, nicht ohne die Einwilligung des Rechteinhabers übernommen und veröffentlicht werden. Wenn man es genau nimmt, ist es schon unzulässig, ein solches Foto von einer privaten Website zu kopieren und auf dem einen Computer zu speichern – das Foto für eigene Zwecke zu nutzen, auf einer Website zu veröffentlichen oder in den sozialen Netzwerken zu teilen, erfüllt aber definitiv einen Straftatbestand, der rechtliche Schritte nach sich ziehen und hohe Kosten verursachen kann. Es ist also unabdingbar, sich die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen – oder an anderer Stelle nach rechte- und lizenzfreien Bildern zu suchen.
Ich habe meinen Hund professionell fotografieren lassen – darf ich die Fotos im Internet nutzen?
Anders als Menschen haben Hunde kein Persönlichkeitsrecht. Es ist also unbedeutend, wem der Hund auf einem Foto gehört – das Recht am Bild bleibt, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, immer beim Fotografen. Hat also der Fotograf die Rechte nicht in mündlicher oder schriftlicher Form an den Kunden abgetreten, muss vor der Veröffentlichung – egal ob gedruckt oder digital – immer die Genehmigung des Fotografen eingeholt werden. Vorsicht gilt auch, wenn ein Foto durch Dritte bearbeitet und beispielsweise für eine Collage oder Wurfanzeige genutzt werden soll: oftmals ist durch das Urheberrecht des Fotografen eine weitere Bearbeitung ausgeschlossen oder zumindest genehmigungspflichtig.
Ich habe auf einer Website einen schönen Hundetext gefunden – darf ich den bei Facebook posten?
Die juristische Handhabe ist bei Texten und Zitaten nicht ganz so eindeutig, wie bei Fotos und Grafiken, die grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen. Im Gegensatz zu Fotos und Grafiken müssen Texte nämlich erst einmal gewisse Voraussetzungen erfüllen, um schutzfähig zu sein – man spricht hier von der Schöpfungshöhe eines Sprachwerks. Bei Blogbeiträgen und ähnlichen Artikeln mag zwar mitunter schon der Datenbankschutz genügen, um bei unerlaubter Übernahme eine Abmahnung nach sich zu ziehen, um als schützenswert zu gelten muss ein Text aber vor allen Dingen als Umsetzung einer Idee angesehen werden und durch Individualität bestechen. Gebrauchstexte und sehr kurze Beiträge – wie beispielsweise Tweets und Statusmeldungen – werden deshalb wohl kaum den Schutz durch das Urheberrecht genießen. Zitate sind gemäß § 51 UrhG zulässig, wenn sich die Nutzung durch einen besonderen Zweck rechtfertigt und entsprechende Quellenangaben formuliert sind. Wer eine teure Abmahnung und eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz vermeiden will, sollte sich also vorab immer mit dem Rechteinhaber auseinandersetzen oder – noch besser – direkt selbst tätig werden und in eigenen Worten einen eigenen Text verfassen.
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